Temperaturen am Arbeitsplatz – Pflichten für Arbeitgeber

Temperaturen am Arbeitsplatz – Pflichten für Arbeitgeber

Temperaturen am Arbeitsplatz – Pflichten für Arbeitgeber

Temperaturen am Arbeitsplatz – Pflichten für Arbeitgeber

Welche Pflichten haben Arbeitgeber, um angenehme Arbeitsbedingungen trotz Hitze sicherzustellen? - Wir informieren über die rechtlichen Rahmenbedingungen und geben praktische Tipps für verschiedene Arbeitsumgebungen.

Arbeitsschutz & -sicherheit

05.07.2024

05.07.2024

Temperaturen am Arbeitsplatz - KI generiert
Temperaturen am Arbeitsplatz - KI generiert

Die Sommermonate bringen oft hohe Temperaturen mit sich, was nicht nur den Alltag beeinflusst, sondern auch die Arbeitsbedingungen im Büro, der Produktion oder im Freien erheblich erschweren kann. In diesem Artikel widmen wir uns den Pflichten, die Arbeitgeber haben, um angenehme Arbeitsbedingungen trotz Hitze sicherzustellen. Wir informieren über die rechtlichen Rahmenbedingungen und geben praktische Tipps für verschiedene Arbeitsumgebungen.


Die rechtliche Grundlage

Die rechtlichen Vorgaben für die zulässigen Temperaturen am Arbeitsplatz sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen beschrieben. Die in Deutschland wichtigste Vorschrift ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Sie legt in § 6 Abs. 6 fest, dass die Temperatur in Arbeitsräumen angemessen sein und an die klimatischen Verhältnisse angepasst werden muss.

Konkret definiert werden die zulässigen Temperaturbereiche in den technischen Regeln für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregeln - ASR) A3.5 Raumklima der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).


Was gilt am Arbeitsplatz, am Arbeitsort?


Arbeiten im Freien

Für Arbeiten im Freien gelten grundsätzlich die gleichen Temperaturvorgaben wie für Arbeiten in Innenräumen. Allerdings müssen Arbeitgeber bei der Beurteilung der thermischen Belastung zusätzlich die Witterungsbedingungen wie Sonneneinstrahlung, Wind und Luftfeuchtigkeit berücksichtigen.

Hitzeperioden können daher zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich machen, wie die Bereitstellung von Schattenplätzen, Zugang zu Trinkwasser oder angepasste Arbeitszeiten (z.B. außerhalb der Mittagshitze). Ferner sind auch persönliche Schutzausrüstungen, die vor Sonneneinstrahlung schützen, bereitzustellen.


Arbeiten im Büro/Home-Office

In Bürogebäuden und im Home-Office sind Arbeitgeber ebenfalls verpflichtet, für angemessene Arbeitsbedingungen zu sorgen. Dies kann durch klimatisierte Räume, den Einsatz von Ventilatoren oder das Bereitstellen von Rollläden zur Beschattung erfolgen.

Die ASR A3.5 Raumklima der BAuA empfiehlt für Büroarbeiten eine Raumtemperatur zwischen 23 und 26 Grad Celsius. Bei Arbeiten mit Bildschirmbildschirmen kann, darf die Temperatur bis auf 29 Grad Celsius ansteigen.

Für das Home-Office gilt, dass Arbeitgeber auch hier beratend und unterstützend eingreifen sollten, um die Einhaltung von Gesundheits- und Sicherheitsstandards zu gewährleisten.


Arbeiten in Innenräumen (zum Beispiel in der Produktion)

In Produktionsstätten können die Temperaturen aufgrund von Maschinen und Anlagen oft höher sein als in Büros und durch körperliche Arbeit als noch höher empfunden werden. Arbeitgeber müssen daher besondere Schutzmaßnahmen ergreifen, um die thermische Belastung zu reduzieren und um das Wohlbefinden, die Produktivität und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhalten.

Zu möglichen Maßnahmen können zum Beispiel gehören:

  • Installation von Lüftungsanlagen oder Klimaanlagen

  • Anbringen von Wärme reflektierenden Fensterfolien

  • Bereitstellung von Kühlwesten oder anderen persönlichen Schutzausrüstungen

Zusätzlich können organisatorische Anpassungen vorgenommen werden, wie die Einführung von Hitze-Pausen in kühlen Räumen, die Verlagerung von körperlich anstrengenden Tätigkeiten in kühlere Tageszeiten oder die Rotation der Mitarbeitenden durch unterschiedlich betroffene Arbeitsbereiche, um die Exposition gegenüber hohen Temperaturen zu minimieren. Durch solche präventiven Maßnahmen kann das Risiko von hitzebedingten Gesundheitsproblemen deutlich gesenkt und ein sicherer Arbeitsplatz gewährleistet werden.


Wie wirkt Hitze auf den Menschen?

Hohe Temperaturen am Arbeitsplatz können erhebliche negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Besonders gefährdet sind ältere Personen und solche mit bestimmten Vorerkrankungen.

Zu den Auswirkungen zählen unter anderem:

  • Beeinträchtigung der Konzentration und Leistungsfähigkeit

  • Erhöhte Müdigkeit und Erschöpfung

  • Kopfschmerzen und Schwindel

  • Herz-Kreislauf-Probleme

  • Dehydration

  • Im schlimmsten Fall ein hitzebedingter Hitzschlag

Dies unterstreicht die Notwendigkeit präventiver Maßnahmen an Arbeitsplätzen und Arbeitsorten zum Schutz aller Mitarbeitenden.


Handlungspflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um vor Hitzebelastung am Arbeitsplatz zu schützen. Dazu gehört die Umsetzung der bereits genannten Maßnahmen, aber auch Schulungen über die Risiken von Hitze und die Förderung einer Arbeitskultur, in der Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz priorisiert werden. Ein aktives Monitoring der Arbeitsbedingungen und ein schnelles Reagieren bei Hitzealarm sind weitere entscheidende Schritte.

Zu den Maßnahmen gehören unter anderem:

  • Beurteilung der thermischen Belastung am Arbeitsplatz

  • Festlegung von Grenzwerten für die Raumtemperatur

  • Bereitstellung von technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen, wie Klimaanlagen, Ventilatoren oder Sonnenschutz

  • Ermöglichung von ausreichenden Trinkmöglichkeiten

  • Anpassung der Arbeitszeiten an die Witterungsbedingungen**

  • Unterweisungen und Schulungen der Mitarbeiter*innen, den Gefahren von Hitzebelastung und den Schutzmaßnahmen


Fazit & Zusatzhinweise

Die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorgaben zu den Temperaturen am Arbeitsplatz ist nicht nur eine Pflicht des Arbeitgebers, sondern auch ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden. Durch geeignete Maßnahmen können Arbeitgeber sicherstellen, dass auch an heißen Tagen gesundheitsfördernd und produktiv gearbeitet werden kann.


Zusatzhinweise

  • Arbeitgeber sollten bei der Umsetzung der Schutzmaßnahmen die Empfehlungen der BAuA in der ASR A3.5 Raumklima beachten.

  • Bei der Beurteilung der thermischen Belastung am Arbeitsplatz können Arbeitgeber die "Technische Regel für Arbeitsstätten – Raumklima" (ASR A3.5) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) heranziehen.

  • Mitarbeitende, die sich durch Hitzebelastung am Arbeitsplatz gefährdet fühlen, sollten sich an ihren Betriebsrat oder die zuständige Arbeitsschutzbehörde wenden.


Wichtig: Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich an eine Anwaltskanzlei, wenn Sie Rechtsberatung zu einem konkreten Fall benötigen.