In diesem interessanten und sehr informativen Fachartikel des Bayerischen Gemeindetages erfahren Sie, welche Verantwortung Bürgermeister:innen für die Arbeitssicherheit in Ihrer Gemeinde tragen. Diese reicht von der Unterweisung, über die Gefährdungsbeurteilung bis hin zur Prüfung von Betriebsmitteln, Gefahrstoffen und der Durchführung regelmäßiger Begehungen. Der Fachbeitrag in der Zeitschrift des Bayerischen Gemeindestages bringt auf den Punkt, dass es zahlreiche vom Gesetzgeber vorgeschriebene Aufgaben gibt, die erledigt werden müssen.
Sicherheitsfachkräfte, Abteilungsleiter und Geschäftsführer kennen das unangenehme Gefühl: die Gefährdungsbeurteilungen müssen erstellt werden. Meist ist dies eine wenig geliebte Aufgabe. Mit dem MCC Compliance Center hat MCC ein innovatives Tool auf den Markt gebracht, mit dem die Anwender ihre Gefährdungsbeurteilung jetzt assistentengeführt, schnell und einfach erledigen können. Absolute Arbeitserleichterung und Prozessoptimierung inklusive.
Die aktuellen Zeiten sind, stark beeinflusst von der Pandemie-Lage, für Händler sehr herausfordernd. Für viele Händler führt diese Situation zu starken Umsatzeinbußen im klassischen Vertrieb/Verkauf. Dabei gibt es neue Themen, bei denen Unternehmen auch in der aktuellen Situation eindeutig Gesprächsbereitschaft und Interesse zeigen. Der Auftrag „Digitalisierung der Arbeitssicherheit & Compliance Maßnahmen“ wurde in vielen Unternehmen bereits ausgegeben und diese suchen aktuell nach den passenden Anbietern für ihr Vorhaben. Hintergrund sind zum einen der hohe Bedarf an Maßnahmen im Bereich Arbeitsschutz und Compliance in der aktuellen Pandemie-Situation. Schließlich muss jeder Arbeitsplatz erneut einer Gefährdungsbeurteilung, unter Berücksichtigung der Pandemie-Situation, unterzogen werden. Die Last der vielen Aufgaben im Bereich Arbeitssicherheit verlangt auf Seite der Unternehmen nach einer effizienten und möglichst digitalen Lösung. Es gilt den Überblick nicht zu verlieren und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Der Vertrieb einer Software-Lösung, wie MCC My Compliance Center, bietet für Händler zahlreiche Chancen auf Umsatz- und Gewinnzuwächse!
Wie man mit Hilfe der MCC-Software für Arbeitssicherheit & Compliance eine starke Prozessoptimierung bewirkt, macht der Artikel ebenso deutlich, wie die Frage, auf welche Aspekte bei der Auswahl einer Software für Arbeitssicherheit besonders geachtet werden sollte. Das Arbeiten mit einer Software und App Lösung bietet den Vorteil jederzeit, ob online oder offline, die Arbeitsschutz-Aufgaben vor Ort zu erledigen. Wie praktisch es ist, Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen, Betriebsmittelprüfungen oder auch Unterweisungen direkt vor Ort, z.B. auf der Baustelle oder in der Produktion zu bearbeiten, wird dabei von den Redakteuren in den Fokus gestellt.
Welche entscheidende Rolle eine Software-Lösung im Bereich Arbeitssicherheit auf Baustellen spielt, wird im Fachbeitrag herausgestellt. Am Beispiel der Unterweisungen wird deutlich gemacht, welche erhebliche Arbeitserleichterung mit dem Einsatz einer Software einhergehen. Weg von Excel-Listen, Ordner-Ablage und aufwändigen Terminvereinbarungen, hin zu automatischer Erinnerung, leichter Nachvollziehbarkeit der Maßnahmen-Erledigung und automatischer Archivierung im System. Transparenz und Rechtssicherheit bei gleichzeitiger Prozessoptimierung, wie diese Ziele mit MCC My Compliance Center erreicht werden, erfahren Sie im nachfolgenden Artikel.
Sowohl eigene Mitarbeiter als auch Mitarbeiter von Fremdfirmen müssen mindestens einmal jährlich unterwiesen und dies auch dokumentiert werden. Ziel ist, die Mitarbeiter über die relevanten Inhalte der geltenden Unfallverhütungsvorschriften für ihren Arbeitsbereich zu informieren, und damit Unfälle zu verhindern. Die Pflicht zur Unterweisung besteht auch in Corona-Zeiten und gilt auch für Mitarbeiter im Home-Office.
Boo-hoo... gruselige Zustände herrschen vielerorts in punkto Arbeitssicherheit. Excel-Listen, dicken Ordnern, unzählige Termine müssen im Überblick gehalten werden. Und es geht noch gruseliger...
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wird von den beratenden Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ermittelt bzw. angepasst und vom BMAS im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben. Die Regel fasst zusammen, mit welchen Maßnahmen Sie in Ihrem Unternehmen das Zusammenarbeiten jetzt organisieren. Ziel ist es, das Infektionsrisiko auf niedrigem Niveau zu halten. Gefährdungsbeurteilungen sind dabei der Ausgangspunkt aller nachfolgenden Arbeitsschutz-Maßnahmen.
Der Arbeitgeber hat die Aufgabe bestehende Gefährdungsbeurteilungen zu überprüfen. Die Kernfrage hier ist: „Sind zusätzliche Maßnahmen hinsichtlich des Infektionsschutzes bei diesem Arbeitsplatz nötig? Falls ja, gilt es die Gefährdungsbeurteilung zu überarbeiten. Nachfolgend werden die Maßnahmen genau auf den jeweiligen Arbeitsplatz angepasst. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie Mitarbeitervertreter oder Mitarbeiter sollten in diesen Prozess einbezogen werden. Rechtliche Grundlage hierfür ist der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des BMAS gemäß §§ 5 und 6 ArbSchG.
Über den Tierpark Hellabrunn: Der Münchner Tierpark Hellabrunn arbeitet nachhaltig, modern und digital und lässt nicht nur seine Besucher neue und faszinierende Wege beschreiten. Nachhaltigkeit und Biodiversität, Umsetzung von Umwelt und Energieeinsparrichtlinien, Arbeitsschutz und Arbeitsschutzrichtlinien stehen für den Tierpark Hellabrunn im Fokus seiner Entwicklung. Wie die MCC Software im Tierpark eingesetzt wird, um für Besucher und Mitarbeiter den Tierpark zu einem rundum sicheren Ort zu machen, erfahren Sie in unserem Blog.
In unseren Live-Webinaren erleben Sie, wie Sie den Bereich Arbeitssicherheit spielend einfach managen. Ihr Organisations- und Prozessaufwand reduziert sich enorm und die Rechts- & Regelkonformität ist jederzeit gewährleistet!
Sie möchten Unfälle verhindern und dafür sorgen, dass die Arbeitsumgebung Ihrer Mitarbeiter sicher ist? Die Beurteilung und Analyse von möglichen Gefährdungen, stellt den entscheidenden Schritt zur Verhinderung von Unfällen am Arbeitsplatz dar. Keine lästige Papierablage und trotzdem alle erforderlichen Nachweise an einem Platz haben? Den Unterschied macht das richtige Powertool an Ihrer Seite!
Wir zeigen Ihnen wie Sie Arbeitssicherheit einfach und effizient managen, mit MCC My Compliance Center. Genial einfach, einfach sicher!
30.
März
2023
30.03.23 um 11:00 Uhr
Betriebsmittelprüfungen und Begehungen/Audits- schnell erledigt und dokumentiert
23.
April
2023
23.04.23 um 11:00 Uhr
Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen managen – smart und effizient!
27.
April
2023
27.04.23 um 11.00 Uhr
Arbeitsschutz clever managen - alle Aufgaben systematisch im Griff!
17.
März
2023
17.03.23 um 9:00 - 10:00 Uhr
Speziell für Städte und Gemeinden: Arbeitsschutz clever managen - alle Aufgaben systematisch im Griff!
31.
März
2023
31.03.23 um 11.00 Uhr
Speziell für Städte und Gemeinden: Arbeitsschutz clever managen - alle Aufgaben systematisch im Griff!
28.
April
2023
28.04.23 um 13:30 Uhr
Speziell für Städte und Gemeinden: Arbeitsschutz clever managen
- alle Aufgaben systematisch im Griff!
MCC GmbH MyComplianceCenter
Äußere Stockweg 38a
82041 Oberhaching
Telefon: +49 89 24410865 0
Mobil: +49(0)89 969983-29
E-Mail: welcome@mcc.digital
Denken Sie beim Lesen daran, Sie können sich die rechtssichere Organisation und Erledigung der Aufgaben mit einer Software, wie der MCC-Software für Arbeitssicherheit enorm erleichtern können. Mit einer digitalen Lösung haben Sie immer den Überblick über den Stand der Erledigung und noch offene Aufgaben. Auch wenn Sie eine externe oder interne Sicherheitsfachkraft einsetzen, reduzieren Sie effektiv Nebenzeiten, die diese Fachperson oder Ihre Führungskräfte sonst für Organisation, Ablage und mühsames Bearbeiten von Excel-Listen benötigen würden. Mehr Effizienz, geringere Kosten, und als wichtigen Nebeneffekt gehen Sie einen Schritt in Richtung Digitalisierung! Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre. Ihr Team von MCC My Compliance Center.
Text: Simon Sennefelder, Kommunale Unfallversicherung Bayern.
Viele Vorgaben im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz richten sich an Unternehmerinnen und Unternehmer. Dies ist auch im kommunalen Bereich der Fall, gemeint sind in der Regel Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Warum das so ist und welche Pflichten und Verantwortlichkeiten sich daraus ergeben, fasst dieser Beitrag zusammen.
Das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) und das autonome Recht der gesetzlichen Unfallversicherung unterscheiden zwischen Unternehmerinnen und Unternehmern auf der einen und Versicherten auf der anderen Seite. Dabei muss die Unternehmerin bzw. der Unternehmer alle Verpflichtungen erfüllen, die aus dem staatlichen Recht für Arbeitgeberfolgen. In jeder Kommune gibt es Versicherte, egal ob als abhängig Beschäftigte in der Verwaltung, als Feuerwehrdienstleistende oder Kinder in Kita und Schule. Folglich muss es in einer Kommune auch eine Unternehmensleitung geben. Was jedoch macht sie aus und wer ist das in der Kommune? Unternehmerin bzw. Unternehmer ist grundsätzlich, wer vom Ergebnis des Unternehmens direkt einen materiellen Vor- oder Nachteil hat. Das kann jedoch für die öffentliche Hand nicht gelten, da sie nicht gewinnorientiert, sondern zum Wohle der Einwohnerschaft handelt. Daher gilt im öffentlichen Bereich als Unternehmer / in, wer Aufgabenverteilung und die Art und Weise der Aufgabenerledigung bestimmt: die gewählte Vertretung der Gemeindebürger, also der Gemeinde- oder Stadtrat und deren Vorsitz, die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister. Das Wort„Unternehmer / in“ kann im weiteren Verlauf (gedacht) durch das Wort „Bürgermeister / in“ersetzt werden, das Wort „Unternehmen“ durch „Gebietskörperschaft“. Untrennbar mit dem Unternehmertum verbunden ist die Verantwortung und damit die Einhaltung der Unternehmerpflichten im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies sind entsprechend des SGB VII:
Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften
Vor allem bei den beiden letztgenannten Punkten besteht oft Diskussionsbedarf. Vielfach zeigt sich, dass Unfallverhütung als zusätzliche Belastung gesehen wird, die unnötigen Aufwand erzeugt. Die folgenden Punkte sollen dazu beitragen, diese Sichtweise zu widerlegen und aufzuzeigen, wie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz strukturiert und ohne großen Aufwand angegangen werden können. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sollen niemanden belasten, sondern Unternehmen entlasten und für ein Arbeitsumfeld sorgen, in dem Beschäftigte von der Ausbildung bis zur Rente gerne ihre Arbeit verrichten.
Möchte eine Unternehmerin bzw. ein Unternehmer wissen, wo die Unfallgefahren lauern und wo Maßnahmen notwendig sind, muss er / sie die Tätigkeiten in den kommunalen Betrieben und Einrichtungen systematisch erfassen und sie auf bestimmte Gefährdungen untersuchen lassen. Nicht jede Gefährdung ist gleich hoch, manch eine muss dringender beseitigt werden als eine andere. Daher folgen im nächsten Schritt die Beurteilung der Gefährdungen, das Aufstellen geeigneter Gegenmaßnahmen und die Festlegung, wer für welche Maßnahme zuständig ist und bis wann sie umgesetzt werden soll. Dabei treten in den verschiedenen Betriebsteilen i. d. R. auch unterschiedliche Gefährdungen auf. Während in Bauhöfen wohl eher schwere körperliche Arbeit und der Umgang mit Maschinen und Gefahrstoffen auf der Tagesordnung stehen, sind Beschäftigte in der Verwaltung nicht minder, jedoch anders gefährdet, z. B. durch aggressive Kundschaft. Gefährdend ist für Beschäftigte nicht nur alles Greifbare, soz. Die „Hardware“. Auch psychische Belastungen können negative Auswirkungen haben. Die Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastung ist deshalb genauso wichtig, wie die der übrigen Gefährdungen und Belastungen. Dabei wird anhand objektiv nachprüfbarer Kriterien untersucht, welche Faktoren sich negativ auf das psychische Wohlbefinden der Beschäftigten auswirken können. Dies gilt übrigens für Beschäftigte aller Betriebsteile.
Im Anschluss wird geprüft, ob die gewünschte Wirkung erzielt wurde. Wer das systematisch, regelmäßig, für alle Betriebsteile und alle Personengruppen (z. B. auch Auszubildende, Schwangere)durchführt und dokumentiert, kommt seiner Pflicht zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach (z. B. aus der DGUV Vorschrift 1 – siehe Hintergrund „Vorschrift 1“ – oder dem Arbeitsschutzgesetz).
„Was soll schon passieren?“, oder „Ich wollte doch nur mal schnell...“ sind Sätze, die der Präventionsdienst der kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) bei Unfalluntersuchungen häufig hört. Ganz klar: Routine ist toll, sie hilft Menschen, Aufgaben schnell und ressourcensparend zu verrichten. Wenn sich aber riskante Verhaltensweisen im Betrieb etabliert haben, wird es für die Beschäftigten gefährlich. Deshalb muss ihnen sicheres und gesundes Verhalten im Betrieb im mindestens jährlichen Turnus immer wieder nahegebracht werden – so wie ein Sportler auch immer wieder bestimmte Bewegungsabläufe und Spielzüge trainiert. Das Wort Unterweisung leitet sich aus der Weisungsbefugnis der Unternehmerin bzw. des Unternehmers ab und damit sind die Inhalte der Unterweisung für die Beschäftigten verpflichtend zu befolgen. Die Unterweisung, ihre Inhalte und die Anwesenheit der Beschäftigten sind zu dokumentieren, ferner sollte überprüft werden, ob die Beschäftigten den Inhalt der Unterweisung verstanden haben.
Grundsätzlich sind Unternehmerinnen und Unternehmer verpflichtet, ihren Beschäftigten geeignete Weisungen zu erteilen. Klar ist aber auch: Sie können nicht ständig hinter ihren Beschäftigten stehen und ihnen auf die Finger schauen. Hilfreich sind daher Betriebsanweisungen, in denen die Unternehmerin bzw. der Unternehmer schriftlich festlegt, welche Maßnahmen Beschäftigte bei der Ausübung bestimmter Maßnahmen zu treffen haben (z. B. Tätigkeiten mit Gefahrstoffen) und diese Information am Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Dies geschieht in knapper, übersichtlicher und standardisierter Form, i. d. R. nicht länger als eine Seite DIN A4. Beschäftigte können somit auch bei der Arbeit immer wieder die Verhaltensregeln für bestimmte Tätigkeiten einsehen. Betriebsanweisungen eignen sich darüber hinaus auch hervorragend als Grundlage für Unterweisungen.
Auch wenn alle oben genannten Maßnahmen getroffen wurden, kann es immer wieder vorkommen, dass Beschäftigte auf Erste Hilfe angewiesen sind. Daher muss auch im Betrieb für Erste Hilfe gesorgt sein. Dies bedeutet nicht nur, Verbandsmaterial und Rettungstransportmittel bereit zu halten und allen Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, schnell Hilfe zu holen (z. B. Telefon, Handy, Personennotsignalanlage), sondern auch genügend Ersthelferinnen und Ersthelfer im Betrieb zuhaben. Diese müssen nicht nur in ausreichender Anzahl einmalig ausgebildet sein, sondern alle zwei Jahre eine Weiterbildungsveranstaltung besuchen.
Auch die besten Beschäftigten können ohne sichere Arbeitsmittel nicht unfallfrei arbeiten. Deshalb müssen zur Verfügung gestellte Arbeitsmittel regelmäßig auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die verschiedenen Prüffristen ergeben sich aus den verschiedenen Rechtsgrundlagen wie z. B. der Betriebssicherheitsverordnung, den zugehörigen technischen Regeln und den DGUV Vorschriften.
Insbesondere kleine Kommunen und deren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister haben mit der Last der bereits vorhandenen Aufgaben und Pflichten genug zu tun. Wie soll all das oben genannte nun zusätzlich bewältigt werden? Im Prinzip müssten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ja jede(n) neu eingestellte(n) Auszubildende(n) unterweisen. Für sie besteht jedoch die Möglichkeit, bestimmte Unternehmerpflichten auf zuverlässige und fachkundige Beschäftigte zu übertragen. In der Regel sind das die Führungskräfte (…).
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